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   BayObLG, 03.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86   

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BayObLG, 03.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86 (https://dejure.org/1987,1737)
BayObLG, Entscheidung vom 03.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86 (https://dejure.org/1987,1737)
BayObLG, Entscheidung vom 03. November 1987 - BReg. 2 Z 132/86 (https://dejure.org/1987,1737)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1018, 1090; GBO §§ 18, 19, 53 Abs. 1 S. 2
    Kfz-Stellplatznutzungsrecht als Dienstbarkeit am Teileigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Eintragung von Dienstbarkeiten an Teileigentumsrechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 1 Abs. 3; WEG § 7

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 594
  • DNotZ 1988, 313
  • Rpfleger 1988, 62
  • BayObLGZ 1987, 359
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.01.1959 - V ZB 31/58

    Tankstellendienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86
    Es wurden z. B. Holznutzungsrechte, Kies- und Mineralienausbeutungsrechte als möglicher Inhalt von Dienstbarkeiten angesehen oder sog. Tankstellendienstbarkeiten zugelassen, ohne daß ihre Zulässigkeit unter dem eben genannten Gesichtspunkt erörtert worden wäre, obwohl dies nahegelegen hätte (vgl. BGHZ 28, 99; 29, 244; 35; 378; BayObLG Rpfleger 1981, 439; KG OLG 15, 359; OLG Celle JW 1905, 393).
  • OLG Frankfurt, 08.07.1985 - 20 W 197/85

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit; Gleichrangiges Mitbenutzungsrecht;

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86
    Es trifft zu, daß in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend angenommen wurde, eine "Benutzung in einzelnen Beziehungen" liege jedenfalls dann nicht vor, wenn die Dienstbarkeit die Benutzungsmöglichkeit des belasteten Grundstücks erschöpfe, oder, anders ausgedrückt, dem Eigentümer keine Benutzungsmöglichkeit verbleibe (KGJ 39 A 215/217; OLG Köln Rpfleger 1982, 61; OLG Hamm Rpfleger 1981, 105; OLG Zweibrücken Rpfleger 1982, 98; OLG Frankfurt Rpfleger 1985, 393).
  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 116/57

    Dienstbarkeitsbestellungsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86
    Es wurden z. B. Holznutzungsrechte, Kies- und Mineralienausbeutungsrechte als möglicher Inhalt von Dienstbarkeiten angesehen oder sog. Tankstellendienstbarkeiten zugelassen, ohne daß ihre Zulässigkeit unter dem eben genannten Gesichtspunkt erörtert worden wäre, obwohl dies nahegelegen hätte (vgl. BGHZ 28, 99; 29, 244; 35; 378; BayObLG Rpfleger 1981, 439; KG OLG 15, 359; OLG Celle JW 1905, 393).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86
    Auch darf das Grundbuchamt eine Eintragung nicht vornehmen, wenn sie das Grundbuch unrichtig machen würde; das gilt aber nur, wenn dieses Eintragungshindernis sicher feststeht (BGHZ 35, 135/139 f.; BayObLGZ 1981, 110/112; 1986, 81/85, KEHE § 18 RdNr. 12):.
  • BayObLG, 24.10.1974 - BReg. 2 z 51/74

    Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Teilungserklärung; Grundbuch; Grundbuchamt;

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86
    Das ist bei Wohnungseigentum und Teileigentum anders, und zwar deshalb, weil hier in Gestalt des Sondereigentums ein Bezugsobjekt der ihrer Natur nach auf gegenständliche Nutzung gerichteten Dienstbarkeit vorhanden ist (BayObLGZ 1974, 396/399; 1976, 218/222).
  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86
    Zwar kann an einem schlichten Miteigentumsanteil eine Grunddienstbarkeit und eine persönliche Dienstbarkeit nicht bestellt werden (BGHZ 36, 187/189).
  • BayObLG, 17.04.1986 - BReg. 2 Z 1/86

    Eintragungsantrag; Unrichtigkeit; Grundbuch; Zurückweisung; Ermittlungspflicht;

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86
    Auch darf das Grundbuchamt eine Eintragung nicht vornehmen, wenn sie das Grundbuch unrichtig machen würde; das gilt aber nur, wenn dieses Eintragungshindernis sicher feststeht (BGHZ 35, 135/139 f.; BayObLGZ 1981, 110/112; 1986, 81/85, KEHE § 18 RdNr. 12):.
  • BayObLG, 10.05.1985 - BReg. 2 Z 69/84

    Terrassenalleinnutzungsrecht als zulässige Grunddienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86
    Auch der Senat hat diesen Standpunkt wiederholt vertreten (BayObLGZ 1965, 180/181 = JR 1966, 26 mit zustimmender Anmerkung Jansen; BayObLGZ 1979, 444/448 f.; BayObLG MittBayNot 1985, 127).
  • BayObLG, 06.08.1976 - BReg. 2 Z 91/75
    Auszug aus BayObLG, 03.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86
    Das ist bei Wohnungseigentum und Teileigentum anders, und zwar deshalb, weil hier in Gestalt des Sondereigentums ein Bezugsobjekt der ihrer Natur nach auf gegenständliche Nutzung gerichteten Dienstbarkeit vorhanden ist (BayObLGZ 1974, 396/399; 1976, 218/222).
  • BayObLG, 19.12.1979 - BReg. 2 Z 55/79

    Zum Inhalt einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86
    Auch der Senat hat diesen Standpunkt wiederholt vertreten (BayObLGZ 1965, 180/181 = JR 1966, 26 mit zustimmender Anmerkung Jansen; BayObLGZ 1979, 444/448 f.; BayObLG MittBayNot 1985, 127).
  • BayObLG, 19.03.1981 - BReg. 2 Z 76/80

    Zur Abänderbarkeit eines durch Urteil zuerkannten Anspruchs gem. § 1587 b Abs. 3

  • OLG Köln, 25.11.1981 - 2 Wx 44/81

    Vorliegen einer Vollmacht als Voraussetzung für die Durchführung einer wirksamen

  • BGH, 25.10.1991 - V ZR 196/90

    Miteigentümer bei Grunddienstbarkeit als notwendige Streitgenossen; Darlegungs-

    Daraus wird gefolgert, daß sie den Eigentümer des Grundstücks nicht auf eine nur unwesentliche Möglichkeit der Nutzung einschränken dürfe (OLG Hamm, Rpfleger 1981, 105; OLG Köln, DNotZ 1982, 442; OLG Frankfurt, Rpfleger 1985, 393; a.M. BayObLG, NJW-RR 1990, 208 im Anschluß an BayObLGZ 1987, 359, 361 f; ebenso Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 9. Aufl., Rdn. 1130).
  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 2/18

    Amtslöschung einer Grunddienstbarkeit wegen inhaltlich unzulässiger Eintragung:

    Unter dem Gesichtspunkt der inhaltlichen Unzulässigkeit (§ 53 Abs. 1 Satz 2 GBO) kann eine Eintragung nur dann gelöscht werden, wenn deren inhaltliche Unzulässigkeit feststeht (vgl. BayObLGZ 1989, 442; BayObLGZ 1987, 359, 363).
  • OLG München, 22.02.2010 - 34 Wx 3/10

    Zulässigkeit einer Benutzungsdienstbarkeit: Nutzung von Zimmern bzw.

    c) Fraglich ist diesem Zusammenhang weiter, ob derartige Dienstbarkeiten deshalb inhaltlich unzulässig sind, weil sie insoweit den Eigentümer von jeder Nutzung ausschließen oder ihm keine wirtschaftlich sinnvollen Restnutzungsmöglichkeiten mehr erlauben (vgl. Baier in Bauer/von Oefele III Rn. 277, 279; Ertl MittBayNot 1988, 53/57; Demharter Anhang zu § 44 Rn. 16; ferner BayObLGZ 1987, 359/361).
  • OLG Köln, 12.03.2012 - 2 Wx 184/11

    Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch

    So hat das Bayerische Oberste Landesgericht zu erkennen gegeben, dass es seine in früheren Entscheidungen vertretene Auslegung des § 1018 BGB, nach der dem Eigentümer eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzungsmöglichkeit verbleiben müsse, für zweifelhaft gehalten hat (BayObLG, Beschl. vom 3.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86 - DNotZ 1998, 313, 314; Beschl. v. 23.11.1989 - BReg. 2 Z 55/89 - DNotZ 1991, 254, 255).

    Auch wenn im Einzelfall die dem Berechtigten eingeräumte "einzelne Beziehung", in der er das Grundstück benutzen darf, eine anderweitige "sinnvolle" Benutzung des Grundstücks unmöglich macht, so ist dem Berechtigten dadurch keineswegs die Befugnis eingeräumt, alle Nutzungen des Grundstücks zu ziehen; er darf das Grundstück vielmehr nur in den einzelnen, ihm gestatteten Beziehungen benutzen (BayObLG, Beschl. vom 3.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86 - DNotZ 1998, 313, 314 zu § 1018 BGB).

    Das Gericht verwies dabei auf Holznutzungsrechte, Kies- und Mineralienausbeutungsrechte oder Tankstellendienstbarkeiten, die als möglicher Inhalt von Dienstbarkeit gesehen worden seien, ohne dass ihre Zulässigkeit unter dem eben genannten Gesichtspunkt erörtert worden wäre, obwohl dies nahegelegen hätte (BayObLG, Beschl. vom 3.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86 - DNotZ 1998, 313, 314; weitere Beispiele bei Hub, Der Inhalt von Dienstbarkeiten, 1966, S. 44f.).

    Im Antragsverfahren ist es dem Grundbuchamt versagt, Ermittlungen vorzunehmen (BayObLG, Beschl. vom 3.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86 - DNotZ 1998, 313, 314; Alpmann, in: Juris-PK, BGB § 1090 Rn. 22; Lemke, in: Festschrift für Joachim Wenzel, 2005, S. 391, 404 f.; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl. 2012, § 1018 Rn. 15; Staudinger/Mayer, BGB, Neubearbeitung 2009, § 1018 Rn. 101).

  • BayObLG, 23.11.1989 - BReg. 2 Z 55/89

    Zur Ausgestaltung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    c) In dem Beschluß vom 3.11.1987 ( BayObLGZ 1987, 359, 361 f. = DNotZ 1988, 313 = MittRhNotK 1988, 42 ) hat der Senat die Gründe angeführt, die dagegen sprechen, die inhaltliche Zulässigkeit einer Benutzungsdienstbarkeit auch von einer dem Eigentümer verbleibenden Nutzungsmöglichkeit abhängig zu machen.

    Unter dem Gesichtspunkt der inhaltlichen Unzulässigkeit (§ 53 Abs. 1 S. 2 GBO) -allein darum geht es in diesem Zusammenhang - kann eine Eintragung nur dann abgelehnt werden, wenn die Unzulässigkeit feststeht ( BayObLGZ 1987, 359, 363 = DNotZ 1988, 313 = MittRhNotK 1988, 42 ).

  • OLG Hamburg, 22.03.2004 - 2 Wx 153/01

    Dauerwohnrecht nur bei Wohnungseigentum und Sondernutzungsrecht nur bei

    Denn das Dauernutzungsrecht gleicht in dem hier entscheidenden Aspekt der Grunddienstbarkeit (vgl. BayObLG RPfl 1988, 62; Niedenführ/Schulze a.a.O. § 31 Rn 7 m.w.N.), weil das Dauernutzungsrecht dem Eigentümer eine genau umschriebene Duldungspflicht auferlegt, insbesondere die Nutzung des Raums durch den Dritten unter Ausschluss des Eigentümers hinzunehmen (vgl. § 31 Abs. 2 WEG und 1018 BGB).

    Dementsprechend können durch einen Bruchteilsmiteigentümer ideelle Miteigentumsbruchteile wie das Gemeinschaftseigentum unter Teilhabe der Beteiligten zu 1) und 2) weder mit einer Grunddienstbarkeit (BGHZ 36, 187 ff., 189) noch mit einem Dauernutzungsrecht (BayObLG RPfl 1988, 62; Weitnauer WEG § 15 Rn 29, 31) belastet werden.

  • BayObLG, 27.09.1989 - BReg. 2 Z 101/89

    Kein Genehmigungserfordernis bei atypischer Nießbrauchsbestellung zu Gunsten

    b) Das GBA darf jedoch eine Eintragung dann nicht vornehmen, wenn sicher feststeht, daß sie das Grundbuch unrichtig machen würde ( BGHZ 35, 135, 139 f.; BayObLGZ 1987, 359 f. m. w. N. = DNotZ 1988, 313 = MittRhNotK 1988, 42 ; Horber/ Deniharter, 17. Aufl., Anh. zu § 13 GBO , Anm. 9).
  • OLG München, 30.03.2015 - 34 Wx 19/15

    Zur Löschung einer altrechtlichen Verfügungsbeschränkung im Antragsverfahren

    Jedenfalls kann letztlich nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass sich die inhaltliche Unzulässigkeit der gegenständlichen Eintragung bereits aus ihr selbst ergibt (Meikel/Schneider § 53 Rn. 138; z. B. BayObLGZ 1987, 359/363; 1989, 442/445).
  • BayObLG, 25.10.2001 - 2Z BR 131/01

    Amtslöschung eines Erbbaurechts - dinglicher Inhalt - Mischform der Eintragung

    Das gleiche gilt, wenn die Zulässigkeit einer Benutzungsdienstbarkeit auch von einer dem Eigentümer verbleibenden Nutzungsmöglichkeit abhängig gemacht wird und nicht positiv feststeht, dass dem Eigentümer keine sinnvolle Nutzungsmöglichkeit verbleibt (BayObLGZ 1987, 359/362 f.; 1989, 442/445).
  • KG, 02.06.1995 - 1 W 3954/93

    Wohnungsrecht am Wohnungseigentum

    Darüber hinaus darf das Grundbuchamt eine Eintragung nicht vornehmen, wenn sie das Grundbuch unrichtig machen würde und dieses Eintragungshindernis sicher feststeht (BGHZ 35, 135/139 f; BayObLGZ 1987, 359/360; KEHE § 18 Rdnr. 12).

    Auszugehen ist zunächst davon, daß Wohnungs- oder Teileigentum grundsätzlich zugunsten des jeweiligen Inhabers eines anderen Wohnungs- oder Teileigentums mit einer Grunddienstbarkeit belastet werden kann (vgl. Senat OLGZ 1976, 257/258 f.; BayObLGZ 1979, 444/446 m.w.N.), und dabei nur das Sondereigentum Bezugsobjekt der Ausübung sein kann (Senat a.a.O.; BayObLGZ a.a.O. und BayObLGZ 1987, 359/362 m.w.N.).

  • BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 2 Z BR 17/92

    Ablehnung der Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer eines Grundstücks

  • OLG Koblenz, 31.07.2001 - 1 U 1663/01

    Zur Zulässigkeit der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • BayObLG, 17.02.1994 - 2Z BR 138/93

    Bindung des Grundbuchamtes an Wortlaut der Auflassung

  • OLG Düsseldorf, 18.10.1989 - 9 U 70/89

    Sicherungswirkung einer abgetretenen Auflassungsvormerkung

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